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Auszug - Besondere Bewilligung gemäß Art. 66 GO in Höhe von 230.000 € zugunsten der Haushaltsstelle 2.11040.9351.02 VHK 510 für den Erwerb von zwei Geschwindigkeitsmessanlagen und zwei Fahrzeugen  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 15.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:46 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07655 Besondere Bewilligung gemäß Art. 66 GO in Höhe von 230.000 € zugunsten der Haushaltsstelle 2.11040.9351.02 VHK 510 für den Erwerb von zwei Geschwindigkeitsmessanlagen und zwei Fahrzeugen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 7   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Zugunsten der HSt. 2.11040.9351.02 VHK 510 werden gemäß Art. 66 GO außerplanmässige Ausgabemittel i. H. v. 230.000 Euro bewilligt. Die Deckung erfolgt zum einen durch Mehreinnahmen in Höhe von 15.775 Euro der HSt. 1.90020.0811.01 Unterkonto 320 sowie in Höhe von 133.387 Euro der HSt. 1.90020.0812.00 Unterkonto 320. Zum anderen erfolgt eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Deckungsreserve bei HSt. 1.91010.8501.00 in Höhe von 80.838 Euro. Die Besondere Bewilligung wird zum 2. Nachtragshaushalt 2022 ggf. modifiziert nachveranschlagt.

 

2. Der Vorhabenstext der HSt. 2.11040.9351.02 VHK 510 wird geändert und trägt die Bezeichnung „Erwerb von Geschwindigkeitsmessanlagen“.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

54

Abstimmung:

49:5