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Beschluss
1. Zugunsten der HSt. 2.11040.9351.02 VHK 510 werden gemäß Art. 66 GO außerplanmässige Ausgabemittel i. H. v. 230.000 Euro bewilligt. Die Deckung erfolgt zum einen durch Mehreinnahmen in Höhe von 15.775 Euro der HSt. 1.90020.0811.01 Unterkonto 320 sowie in Höhe von 133.387 Euro der HSt. 1.90020.0812.00 Unterkonto 320. Zum anderen erfolgt eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Deckungsreserve bei HSt. 1.91010.8501.00 in Höhe von 80.838 Euro. Die Besondere Bewilligung wird zum 2. Nachtragshaushalt 2022 ggf. modifiziert nachveranschlagt.
2. Der Vorhabenstext der HSt. 2.11040.9351.02 VHK 510 wird geändert und trägt die Bezeichnung „Erwerb von Geschwindigkeitsmessanlagen“.
Abstimmungsergebnis
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