Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die freiwilligen Leistungen an die freien Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden fortgeführt. Die Ausreichung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Mittel im Haushalt der Stadt Augsburg.
2. Die freiwillige Förderung soll auch zukünftig der dynamischen Entwicklung der Betreuungsplätze angepasst werden. Die entsprechenden Erhöhungen werden von der Verwaltung ermittelt und dem Jugendhilfeausschuss zur Bewilligung vorgestellt. Ausgehend vom Basisjahr 2017, in dem die freiwilligen Leistungen für Kitas in freigemeinnütziger Trägerschaft auf ein Volumen von jährlich 850.000 € angehoben wurden, wird für den zweiten Nachtragshaushalt 2022 ein Betrag von 117.000 € sowie für den Doppelhaushalt 2023/24 ein Betrag von 984.000 € und 1,1 Mio € angemeldet. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der finanziellen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.
3. Über den Nachtragshaushalt 2022 und die künftigen Nachtragshaushalte soll die Steigerung der Kitaplätze in Augsburg auch hinsichtlich der freiwilligen Zuschüsse nachvollzogen werden.
4. Für die Gewährung von freiwilligen Leistungen sind die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, der Betriebserlaubnis sowie der Förderkriterien unbedingte Voraussetzung.
5. Von der Umstellung des bisherigen Verfahrens in Papierform auf ein digital gestütztes Verfahren wird Kenntnis genommen.
6. Es ist eine Abstimmung über das Verfahren mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vorzunehmen, mit dem Ziel einer dynamischen Fortschreibung der freiwilligen Zuschüsse der Stadt Augsburg anhand der allgemeinen Personalkostensteigerung.
Abstimmungsergebnis Ziffern 1 bis 5
Abstimmungsergebnis Ziffer 6
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