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Auszug - Erwerb des OBI-Areals  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:46 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07472 Erwerb des OBI-Areals
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Oberbürgermeisterin
Federführend:Referat OB / D3   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Der Bedarf eines Hauses der Nachbarschaft als Begegnungsort für den Herrenbach, das angrenzende Textilviertel und das Schäfflerbach-Quartier wird festgestellt. Für diese Quartiere übernimmt es Aufgaben in den Feldern Integration und Prävention, Bildung, Kultur, Begegnung und Nachhaltigkeit (BNE) und stellt für die Breite der Bürgerschaft Raum für Teilhabeangebote und zum bürgerschaftlichen Engagement bereit.

2. Das Haus der Nachbarschaft ist barrierefrei mit einem räumlichen Umfang von ca. 1.000 qm auf zwei Geschossflächen inklusive Keller herzustellen. Der Außenbereich am Platz um das Haus wird mitgenutzt. Stellplätze für Fahr- und Lastenräder sowie KFZ-Stellplätze sind einzuplanen. Die Errichtung des Gebäudes in Holzbauweise ist zu prüfen.

3. Mit dem derzeitigen Eigentümer ist in Verhandlung zum Erwerb des erforderlichen Grundstücks zu treten. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zum jeweiligen Haushalt anzumelden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das inhaltliche Konzept planerisch über ein Wettbewerbsverfahren qualitativ weiter zu entwickeln (Raumprogramm).

5. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, einen Projektbeschluss im Sinn der Ziffer 4 auf Grundlage einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu erarbeiten und den politischen Gremien erneut zur Entscheidung vorzulegen.

6. Auf eine breite Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch bei der weiteren Umsetzung geachtet.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

54

Abstimmung:

einstimmig