Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Dem Stadtrat wird empfohlen, den vom Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg vorgelegten Entwurf (Anlage 1) als Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2020 bis 2029 der Stadt Augsburg zu beschließen und den AWS zu beauftragen, das Konzept der Regierung von Schwaben vorzulegen sowie entsprechend umzusetzen.
2. Das Konzept ist gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 2 BayAbfG bei wesentlichen Änderungen, spätestens aber nach sieben Jahren fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis
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