Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Art von unangemeldeten Versammlungen per Allgemeinverfügung (wie in München) zu untersagen.
Mit der Befassung des Stadtrates vom 27.01.2022 ist der Antrag geschäftsordnungsmäßig erledigt.
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