Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
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Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Art von unangemeldeten Versammlungen per Allgemeinverfügung (wie in München) zu untersagen.
Mit der Befassung des Stadtrates vom 27.01.2022 ist der Antrag geschäftsordnungsmäßig erledigt.
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