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Auszug - Gewerblich-industrielle Flächenentwicklung nördlich der Ulstettstraße, Augsburg-Lechhausen Grundsatzbeschluss  

 
 
Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:13 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07109 Gewerblich-industrielle Flächenentwicklung nördlich der Ulstettstraße, Augsburg-Lechhausen
Grundsatzbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg Beteiligt:Referat 8
    Liegenschaftsamt
   Referat 6
   Stadtplanungsamt
   Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Der Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs und Liegenschaftsauschuss sowie der Bau-, Hochbau und Konversionsausschuss beschließen jeweils in eigener Zuständigkeit.

 

1. Die von privaten Investoren geplanten gewerblich-industriellen Entwicklungen auf den Flächen nördlich der Ulstettstraße in Augsburg-Lechhausen sollen aktiv unterstützt werden.

 

2. Das beiliegende städtebauliche Konzept (Planungskonzept) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Konzeptentwurfes die Entwicklung weiter voran zu treiben.

 

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, Verhandlungen mit einem noch zu benennenden Projektentwickler über die vollständige bzw. teilweise Einbringung der stadteigenen Flächen (Fl.Nrn. 1009/1, 1801/0, 1723/0, 1725/0, 1726/1, 1759/0 jeweils Gemarkung Lechhausen) im Plangebiet zu führen.

 

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Projektentwickler beim Erwerb der Privatgrundstücke im Plangebiet zu unterstützen.

 

6. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Projektentwickler im angezeigten Umfang bei der Ausgleichsflächenthematik zu unterstützen.

 

7. Die Verwaltung wird ermächtigt, die städtische Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeit  an den grundsätzlich nicht vom Projektentwickler benötigten, im Planungsumgriff befindlichen, Restflächen zu sondieren.

 

8. Das vorgelegte städtebauliche Konzept (Planungskonzept) des von den Projektentwicklern beauftragten Planungsbüros ist in Abstimmung mit den Fachdienststellen zu vertiefen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die geplante gewerblich-industrielle Entwicklung erforderlichen Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan (FP), Aufstellung Bebauungsplan  (BP) einzuleiten und die hierfür erforderlichen Unterlagen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) auf Grundlage des weiter vertieften städtebaulichen Konzeptes vorzubereiten, sofern sich die Projektentwickler zur Übernahme sämtlicher hiermit verbundener Kosten verpflichten.

 

9. Über grundsätzlich relevante Sachstände und Entwicklungen wird bei Bedarf in den zuständigen Gremien Bericht erstattet.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MAN ES_Top6 (1110 KB)    
Anlage 2 2 Eberle_Top6 (1238 KB)    
Anlage 3 3 Vorstellung Schnellecke_Top6 (5911 KB)