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Beschluss - Die Laufzeit des Nachhaltigkeitsbeirats der Stadt Augsburg wird um weitere drei Jahre von Januar 2022 bis Dezember 2024 verlängert.
- Die bestehende Geschäftsordnung wird gemäß Anlage 2 aktualisiert, insbesondere: Der Vorsitz des Nachhaltigkeitsbeirats liegt beim Nachhaltigkeitsreferenten / bei der Nachhaltigkeitsreferentin und einer gewählten / einem gewählten Ko-Vorsitzenden aus den Reihen der Mitglieder des Beirats. (Synopse mit Hervorhebung der Änderungen siehe Anlage 2).
- Es werden 23 Institutionen mit Vertreterinnen und Vertretern sowie die beiden Agendasprecher bzw. Agendasprecherinnen für die nächsten drei Jahre in den Beirat berufen (Liste der Institutionen siehe Anlage 3; Liste der zu berufenden Personen siehe TVO-BSV/21/07081-1).
- Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften werden aufgefordert, jeweils eine Person als Ansprechperson für die Aufgabe nachhaltiger Entwicklung zu benennen und als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Nachhaltigkeitsbeirat zu entsenden.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 13 | Abstimmung: | einstimmig |
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