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Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung der in beiliegendem Lageplan kariert eingetragenen Flächen, das Verfahren zur teilweisen Einziehung der Ortsstraße „Kasernstraße/ Teilstück“, sowie zur Einziehung des selbstständigen Gehweges „Gehweg westlich des Stadttheaters“ einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz).
2. Die Verwaltung wird beauftragt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls bezüglich der in beiliegendem Plan schraffiert eingetragenen Flächen, das Verfahren zur teilweisen Einziehung der Ortsstraße „Kasernstraße/ Teilstück“ und der Ortsstraße „Theaterstraße“ einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz).
Abstimmungsergebnis
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