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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 „Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2022 mindestens eine Radvorrangroute aus jedem Stadtteil zu definieren und die Baumaßnahmen für deren Umsetzung in Auftrag zu geben.“, wird abgelehnt.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien abschließend behandelt.
Abstimmungsergebnis
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