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Auszug - Ausweitung von Nachhaltigkeitsaspekten im Anlagemanagement  

 
 
Finanzausschuss (ganztags)
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 10:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/21/06853 Ausweitung von Nachhaltigkeitsaspekten im Anlagemanagement
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Roland Barth, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

Die Empfehlungen Nr. 7 und Nr. 55 der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 werden in folgendem Umfang umgesetzt:

 

1. Die Umstellung des Bayerischen Pensionsfonds auf ESG § 8 (Sustainable Finance Disclosure Regulation) wurde vom dortigen Anlageausschuss bereits am 12.07.2021 beschlossen. Bei Vorlage der entsprechenden Änderungsverträge wird die Stadt Augsburg zustimmen.

 

2. Die städtische Finanzrichtlinie wird in der Position B.1, vierter und fünfter Absatz, zusätzlich zu den bereits enthaltenen Aspekten „Öl und Kohle“ um den Aspekt „Gas“ sowie eine Handlungsempfehlung für die fiduziarischen Stiftungen ergänzt und erhält folgende neue Fassung:

Bei vergleichbarer Sicherheit und Rendite sind Geldanlagen zu bevorzugen, die über ein Rating nach ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) verfügen.

 

Im Sinne des Klimaschutzes sind finanzielle Engagements in Geschäftsmodelle, die erkennbar und schwerpunktmäßig auf der energetischen Nutzung von Öl, Kohle und Gas basieren, zu vermeiden. Bei Stiftungsmitteln wird dies im Falle von Neuanlagen und Umschichtungen sukzessive berücksichtigt; die gesetzlichen Vorgaben des Art.  84 GO und des Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sind zu beachten.

Reine Tages- und Festgeldanlagen bei Banken sind hiervon unbenommen.“

 

3. Bei der bevorstehenden Überarbeitung der Anlagen- und Finanzrichtlinie für die von der Stadt Augsburg verwalteten rechtsfähigen Stiftungen werden die Aspekte gemäß Nr. 2 - unter Wahrung von Art. 20 Abs. 3 Satz 1, Art. 2 und Art. 6 Bayerisches Stiftungsgesetz - berücksichtigt.

 

4. Bezüglich städtischer Tochterunternehmen und Beteiligungen werden die eingangs genannten Empfehlungen an das Zentrale Beteiligungsmanagement zur Vorlage bei den Gesellschaften etc. weitergegeben.

 

5. Die Empfehlungen des Nachhaltigkeitsbeirats vom 26.07.2021 sind damit mitbehandelt.

 

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

12:1