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Auszug - AVV GmbH: Vorabbekanntmachung Linienbündel Friedberg 01  

 
 
Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:05 - 18:01 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/21/06704 AVV GmbH: Vorabbekanntmachung Linienbündel Friedberg 01
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1) Ausgehend von dem bisherigen Angebot wird dem Gesamtkonzept zur Überplanung des Linienbündels „Friedberg 01“ zugestimmt (siehe Anlage 1). Das überplante Nahverkehrsangebot entspricht dem Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Augsburg 2015plus und sieht keine zusätzlichen Parallelverkehre auf bereits dicht bedienten Streckenabschnitten im Stadtverkehr vor.

 

2) Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags Linienbündel „Friedberg 01“ erfolgt gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Wettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in Form eines Bruttovertrages. Die Betriebsaufnahme der so vergebenen Verkehrsdienstleistung erfolgt zum Fahrplanwechsel 2023/2024 (10.12.2023).

 

3) Die AVV-Regionalbuslinien [210, 211, 212, AST 210, Nachtbus] stellen eine Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG dar.

 

4) Das im Wettbewerb ausgeschriebene Linienbündel im AVV-Regionalbusverkehr wird für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren vergeben.

 

5) Ausgehend vom derzeit bestehenden Fahrplanstand wird der laut Regionalbuskonzept zur Überplanung des Linienbündels „Friedberg 01“ (siehe Anlage 1) bestehende Fahrplanstand als „ausreichende Verkehrsbedienung“ im Sinne von § 8 Abs. 3 und § 8a Abs. 2 S. 3-5 PBefG festgelegt. Es gilt der AVV-Gemeinschaftstarif in seiner jeweils gültigen Fassung. Soweit in der beigefügten Anlage 1 keine anderweitigen Qualitätsstandards aufgeführt werden, haben mindestens die derzeit für AVV-Regionalbusleistungen geltenden Qualitätsstandards zur Anwendung zu kommen.

 

6) Die AVV GmbH wird bevollmächtigt, die Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S. 2-3 PBefG zu veröffentlichen.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig