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Auszug - Änderung Parkgebührenordnung  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 8
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/21/06647 Änderung Parkgebührenordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Mobilitäts- und Tiefbauamt Beteiligt:Referat 6
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die Verordnung über die Parkgebühren in der Stadt Augsburg (Parkgebührenordnung) vom 23.03.2012, zuletzt geändert mit Verordnung vom 26.03.2015 wird, wie in nachfolgender Begründung dargestellt, hinsichtlich der folgenden fünf Aspekte geändert: (Details siehe Anlage 4).

a. das kostenlose Kurzzeitparken („Semmeltaste“) wird abgeschafft.

b. die Gebührenhöhe wird innerhalb des Stadtgebietes von 0,60 €/h auf 1,00 €/h                             erhöht,

c. die Gebührenhöhe wird in Gebieten mit hohem Parkdruck von 2,00 €/h auf                             2,60/h erhöht,

d. der Gebietsumgriff des Bereiches mit hohem Parkdruck wird um die gesamte                             Maximilianstraße inklusive Ulrichsplatz erweitert,

e. die maximale pauschale Gebührenhöhe für das Parken bei Großveranstal-                            tungen (z.B. Messeparkplatz) wird für Pkw von derzeit 5,00 € auf 10,00 €, für                             Krafträder von 3,00 € auf 5,00 € und für Busse von 10,00 € auf 20,00 € erhöht.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Gebietsumgriff des Gebietes mit besonderem Parkdruck gemäß § 2 Absatz 1 der Parkgebührenordnung noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht oder, ob dieses Gebiet über den in Tenorziffer 1.d. hinaus bezeichneten Bereich nicht moderat auszuweiten wäre.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, damit die Änderungen der Parkgebührenordnung möglichst zum 1. April 2022 in Kraft treten kann.

 

Der Antrag von Frau Schabert-Zeidler, die neue Ziffer 2 wegen Beratungsbedarfs abzusetzen, wird mit 10:4 Stimmen abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis Ziffer 1a

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

12:2

 

Abstimmungsergebnis Ziffer 1b bis 1e

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

13:1

 

Abstimmungsergebnis Ziffer 2 und 3

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

10:4

 

Der Antrag von Frau Schabert-Zeidler, die neue Ziffer 2 wegen Beratungsbedarfs abzusetzen, wird mit 10:4 Stimmen abgelehnt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag (469 KB)