Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Von der Empfehlung der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 (vgl. Anlage 3) wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtische Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen eines Stufenplans zu erweitern:
Stufe 1 Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel die Beschaffung von zwei weiteren mobilen Messsystemen im Jahr 2022 und
Stufe 2 vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel die Beschaffung einer semistationären Einrichtung zur Geschwindigkeitsüberwachung im Jahr 2023 durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen, stellenplanmäßigen, finanz- und personalwirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen und die erforderlichen Mittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungen zu prüfen und im Laufe des Jahres 2022 Bericht im Allgemeinen Ausschuss zu erstatten.
5. Die darüberhinausgehenden Empfehlungen aus der Bürgerversammlung werden nicht weiterverfolgt.
Abstimmungsergebnis
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