Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Augsburg stimmt der Durch- bzw. Weiterführung der Ersatzvornahme auf dem Grundstück Alte Auerstraße 59 in einem gemeinsamen Projekt mit dem Staatlichen Bauamt des Freistaats Bayern zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
a. die erforderlichen Vereinbarungen im Rahmen der Auftragserteilung sowie zur Kostenaufteilung zwischen dem Staatlichen Bauamt und der Stadt Augsburg einzugehen. b. die Ausschreibung der o.g. Ersatzvornahme durchzuführen und bei entsprechendem Angebot den Auftrag an eine geeignete Firma zu vergeben.
Zur Finanzierung der dargestellten Kosten dient, neben dem noch verfügbaren übertragenen Haushaltsrest in Höhe von 179.292 Euro, der übertragbare Haushaltsansatz des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 90.000 Euro (jeweils bei HSt. 1.11060.6351.00). Darüber hinaus werden 230.000 Euro aus der Allgemeinen Deckungsreserve (HSt. 1.91010.8501.00) in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
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