Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Gemäß Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 200.000 € zugunsten der Haushaltstelle 1.20010.6351.06 (neu aufgebaut im Rahmen der Besonderen Bewilligung), Schulverwaltung -- Sonst. Betriebsausg. - Sonderetat bewilligt. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Wenigerausgaben bei der Haushaltstelle 2.20010.9351.02 VHK 898, Schulverwaltung -- Beschaffung von Büro- und Betriebsausstattung, EDV-Gesamtkonzept Schulen - digitales Klassenzimmer.
Abstimmungsergebnis
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