Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2021 wird unter Berücksichtigung der gegebenenfalls beschlossenen Änderungen erlassen.
2. Änderungen der Verpflichtungsermächtigungen erfolgen im 1. Nachtragshaushalt 2021 nicht. Eine Fortschreibung der Planungsjahre ab 2022 des Investitionsprogramms 2021 - 2025 erfolgt nicht, da diese Änderungen im 1. Nachtragshaushalt 2022 und dem zugehörigen Investitionsprogramm berücksichtigt werden (Behandlung im Finanzausschuss und Stadtrat im Dezember 2021, inkl. Fortschreibung der Finanzplanung gemäß § 35 Abs. 2 KommHV-Kameralistik).
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||