Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
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Beschluss
Gemäß Beschluss des Augsburger Stadtrats vom 30.09.2021 (BSV/21/06566, Tenorziffer 4) beschließt der Allgemeine Ausschuss: 1. Zur Ermöglichung von kulturellen, sozialen, gastronomischen Angeboten etc. in den kalten Herbst- und Wintermonaten 2021/2022 im Außenbereich werden folgende Regelungen getroffen: a. Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gemäß der Satzung über Sondernutzungen wird bis zum 31.03.2022 für die genannten Zwecke verzichtet. b. Die Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt in der Fassung vom 07.11.2014 sowie die Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen wird - um eine dringend gebotene infektionsschutzfachliche Entzerrung weiterhin zu ermöglichen - befristet auf den Zeitraum ab Beschluss bis einschließlich 31.03.2022 mit folgenden Maßgaben modifiziert: I. Das Aufstellen von Windschutzelementen und Plexiglaswänden (auch zur infektionsschutzfachlich gebotenen Abtrennung von Sitzbereichen) ist zulässig. II. Das Aufhängen von Windschutzelementen an Schirmen und Markisen ist zulässig. III. Heizpilze, Heizstrahler oder sonstige Heizeinrichtungen (z.B. Heizkissen) sind im befristeten Zeitraum zulässig, jedoch nur in Verbindung mit der Benutzung von geeigneten Windschutzelementen nach lit. i. und lit. ii, um die Wärme gezielt an Besucherplätzen zu halten. Vorzugswürdig sind ökologischere Varianten wie Pellets-Erwärmungsmöglichkeiten zu nutzen. Im Zeitraum, an dem keine Besucherinnen oder Besucher in der Nähe einer Erwärmungsquelle sitzen, ist die Leistung der Erwärmungsquelle auf ein Minimum zu reduzieren bzw. diese auszuschalten. c. Die Verwaltung, insbesondere Umweltamt und Büro für Nachhaltigkeit, wird beauftragt, Nutzer von Erwärmungsquellen im Außenbereich über das Beratungsangebot EnergiePLUS des Umweltamtes zu informieren und ggf. im individuellen Fall alternativen Konzepte für die Außengastronomie vorzuschlagen. Die Nutzer von Erwärmungsmöglichkeiten haben das Beratungsangebot auf Aufforderung in Anspruch zu nehmen.
2. Soweit Erwärmungsmöglichkeiten im Außenbereich tatsächlich genutzt werden, erfolgt von Seiten der Stadt Augsburg eine Kompensation mit Blick auf ökologische Aspekte, die sich am tatsächlichen Ressourcenverbrauch orientiert. Die ökologische Kompensation soll hinsichtlich des Umfangs im April 2022 durch das Umweltamt bestimmt und hinsichtlich der Art (insbesondere Baumpflanzungen) durch die Forstverwaltung im Stadtgebiet der Stadt Augsburg erfolgen. Der Stadtrat ist hierüber im Mai 2022 zu informieren.
Abstimmungsergebnis
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