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Auszug - Sondernutzungserlaubnis für den Verkauf von Christbäumen auf dem Ulrichsplatz  

 
 
Allgemeiner Ausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Allgemeiner Ausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/21/06597 Sondernutzungserlaubnis für den Verkauf von Christbäumen auf dem Ulrichsplatz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 7   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadt Augsburg erkennt den Verkauf von Christbäumen auf dem Ulrichsplatz als traditionelle Veranstaltung an, welche eine Ausnahme zu den geltenden Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen darstellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma Spengler & Ströher bis auf Weiteres jährlich wiederkehrend für die Dauer von drei Wochen vor Heiligabend auf einer mit Pollern zur Straße abgegrenzten Fläche vor dem Anwesen Ulrichsplatz 12-16, 86150 Augsburg (vgl. Anlage) die für einen Christbaumverkauf notwendigen Sondernutzungsrechte zu gewähren.

3. Sollten sich die örtlichen Gegebenheiten oder andere mit dem Verkauf in Zusammenhang stehenden, für die Genehmigungsfähigkeit relevanten Festsetzungen ändern und eine Neubewertung erfordern, kann die Verwaltung die Gewährung der Sondernutzungsrechte versagen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherheitsrechtliche Auflagen für den Verkauf festzusetzen, welche die berechtigten rechtlichen Belange der Anrainer umfassend berücksichtigt.

5. r die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind Sondernutzungsgebühren entsprechend der Anlage zur städtischen Sondernutzungssatzung zu erheben.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig