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Auszug - Stiftung Augsburger Kriegergedächtnissiedlung Festsetzung der Miethöhen  

 
 
Stiftungsausschuss
TOP: Ö 3
Gremium: Stiftungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 14:49 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/21/06504 Stiftung Augsburger Kriegergedächtnissiedlung
Festsetzung der Miethöhen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Roland Barth, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 1 Beteiligt:Amt für Finanzen und Stiftungen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die Höhe der Mieten ab dem Wirtschaftsjahr 2022 wird gemäß § 2 Abs. 4 der Stiftungssatzung wie folgt festgelegt:

 

 r die Geschosswohnungen an der Bauernfeindstraße 23 bis 37 (2- und

5-Zimmer-Wohnungen) und an der Robert-Gerber-Straße 24 bis 36 (3-Zimmer-Wohnungen) 5,95 €/m² (bisher 5,17 €/m²),

 

 r die Reihenhauseinheiten (mit Gartenteilen) am Alten Postweg 24 bis 38 c soweit modernisiert (3 Zimmer mit ausgebautem Dachgeschoss, ca. 72 bzw.

80 m²) 7,53 €/m² (bisher 6,55 €/m²),

 

soweit nicht modernisiert (3 Zimmer ohne ausgebautes Dachgeschoss, ca. 66 m²) 5,95 €/m² (bisher 5,17 €/m²).

 

2. Die neu festgelegten Mieten werden bei Neuvermietungen ab 01.01.2022 erhoben. Im Übrigen werden die Mieten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt bis zu den festgelegten Miethöhen angepasst.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

8

Abstimmung:

einstimmig