Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die Höhe der Mieten ab dem Wirtschaftsjahr 2022 wird gemäß § 2 Abs. 4 der Stiftungssatzung wie folgt festgelegt:
für die Geschosswohnungen an der Bauernfeindstraße 23 bis 37 (2- und 5-Zimmer-Wohnungen) und an der Robert-Gerber-Straße 24 bis 36 (3-Zimmer-Wohnungen) 5,95 €/m² (bisher 5,17 €/m²),
für die Reihenhauseinheiten (mit Gartenteilen) am Alten Postweg 24 bis 38 c soweit modernisiert (3 Zimmer mit ausgebautem Dachgeschoss, ca. 72 bzw. 80 m²) 7,53 €/m² (bisher 6,55 €/m²),
soweit nicht modernisiert (3 Zimmer ohne ausgebautes Dachgeschoss, ca. 66 m²) 5,95 €/m² (bisher 5,17 €/m²).
2. Die neu festgelegten Mieten werden bei Neuvermietungen ab 01.01.2022 erhoben. Im Übrigen werden die Mieten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt bis zu den festgelegten Miethöhen angepasst.
Abstimmungsergebnis
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