Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Soweit es für bei der Stadt Augsburg bereits eingesetzte EDV-Fachverfahren herstellerseitig Lösungen für die Bereitstellung von Online-Diensten einschließlich Datenmigration in das EDV-Fachverfahren gibt, wird die jeweilige Fachverwaltung beauftragt, diese im Einvernehmen mit dem Amt für Digitalisierung, Organisation und Informationstechnik qualitativ zu bewerten und unter Berücksichtigung des Vergaberechts zu erwerben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Finanzmittel zum Haushaltsplan 2022 anzumelden.
3. Soweit es für Leistungen aus dem OZG-Umsetzungskatalog keine Marktlösungen gibt, wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlich-fachliche Abstimmung und technische Umsetzung im Rahmen der MAN-Digital-Kooperation mit München und Nürnberg arbeitsteilig zu realisieren.
Abstimmungsergebnis
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