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Beschluss - Die Bauverwaltung wird beauftragt in der Stuttgarter Straße westlich und östlich des Meierwegs Radverkehrsanlagen auszubauen. Westlich des Meierwegs sollen abweichend vom Beschluss BSV/19/03007 und vom Bebauungsplan 227 A II 1 im vorhandenen Straßenraum beidseitig gemeinsame Hochbord-Geh- und Radwege mit 3,00 m Breite ausgebaut, die Bushaltestellen nach Westen verlegt und zwischen den Bushaltestellen eine Querungshilfe eingerichtet werden. Östlich des Meierwegs bzw. der Biberbachstraße wird die Bauverwaltung beauftragt eine Radverkehrsführung mit Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren sowie eine Querungshilfe zwischen Biberbachstraße und Meierweg zu bauen.
- Die Bauverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Verschwenkung des nordseitigen Radweges jeweils östlich der beiden Parkbereiche baulich ausgebildet werden kann. Sofern diese Möglichkeit besteht, soll die Planung entsprechend modifiziert und umgesetzt werden. Durch den baulichen Mehraufwand enstehen Mehrkosten in einer Größenordnung von ca. 75.000 Euro.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 14 | Abstimmung: | einstimmig |
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