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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 280 II A "Nördlich der Hooverstraße, westlich der Luther-King-Straße " (Änderungs- und Aufstellungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 3
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/21/06379 Bebauungsplan (BP) Nr. 280 II A
"Nördlich der Hooverstraße, westlich der Luther-King-Straße "
(Änderungs- und Aufstellungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. r den Bereich südlich der Bürgermeister-Ackermann-Straße, westlich der Luther-King-Straße, nördlich der Hooverstraße (einschließlich) und östlich des Grundstücks mit der Fl.Nr. 437/286, Gemarkung Kriegshaber, wird der BP Nr. 280 II A „rdlich der Hooverstraße, westlich der Luther-King-Straße“ aufgestellt.

 

2. Dem Vorentwurf des BP Nr. 280 II A vom 11.08.2021 mit Begründung wird zugestimmt (siehe Anlagen).

 

3. Der BP Nr. 280 II A ändert mit seinem Inkrafttreten den seit dem 08.07.2011 rechtskräftigen BP Nr. 280 II „Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße - Teilbereich Ost“ vollständig und hebt diesen insoweit auf.

 

4. Abweichend von Teil B Nr. 4.1.2 des vom Stadtrat am 23.04.2020 gefassten Grundsatzbeschlusses III zur Anwendung des Instruments des städtebaulichen Vertrags in Augsburg wird im vorliegenden Einzelfall vom Regelfall der Ausweisung einer Fläche von mindestens 15 % der in die Planung eingeworfenen Grundstücke als selbstständige öffentliche Grünflächen abgewichen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig