Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Für den Bereich südlich der Bürgermeister-Ackermann-Straße, westlich der Luther-King-Straße, nördlich der Hooverstraße (einschließlich) und östlich des Grundstücks mit der Fl.Nr. 437/286, Gemarkung Kriegshaber, wird der BP Nr. 280 II A „Nördlich der Hooverstraße, westlich der Luther-King-Straße“ aufgestellt.
2. Dem Vorentwurf des BP Nr. 280 II A vom 11.08.2021 mit Begründung wird zugestimmt (siehe Anlagen).
3. Der BP Nr. 280 II A ändert mit seinem Inkrafttreten den seit dem 08.07.2011 rechtskräftigen BP Nr. 280 II „Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße - Teilbereich Ost“ vollständig und hebt diesen insoweit auf.
4. Abweichend von Teil B Nr. 4.1.2 des vom Stadtrat am 23.04.2020 gefassten Grundsatzbeschlusses III zur Anwendung des Instruments des städtebaulichen Vertrags in Augsburg wird im vorliegenden Einzelfall vom Regelfall der Ausweisung einer Fläche von mindestens 15 % der in die Planung eingeworfenen Grundstücke als selbstständige öffentliche Grünflächen abgewichen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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