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Auszug - Bekanntgabe einer OB-Dringlichkeitsentscheidung: Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 430.000 € für die Erfüllung einer Aufzahlungsverpflichtung für Grunderwerbungen im Rahmen der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 nach Königsbrunn  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
DRI/21/06279 Bekanntgabe einer OB-Dringlichkeitsentscheidung: Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 430.000 € für die Erfüllung einer Aufzahlungsverpflichtung für Grunderwerbungen im Rahmen der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 nach Königsbrunn
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Dringlichkeitsentscheidung
Referent/Initiator:Roland Barth, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dringlichkeitsentscheidung

 

Auf beiliegende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin vom 15.06.2021 wird verwiesen.