Auszug - Bekanntgabe einer OB-Dringlichkeitsentscheidung: Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 430.000 € für die Erfüllung einer Aufzahlungsverpflichtung für Grunderwerbungen im Rahmen der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 nach Königsbrunn