Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein bedarfsorientiertes und phänomenübergreifendes Handlungskonzept für die Radikalisierungsprävention in Augsburg zu erarbeiten,
a) welches sich auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, kommunale Daten und Erfahrungen stützen soll, um möglichst bedarfsorientiert agieren zu können
b) welches sich auf Maßnahmen konzentriert, die hinsichtlich ihrer Qualität nachweislich die bestmögliche Wirkung für ausgemachte Bedarfe erzielen
3. Die Federführung liegt beim Büro für Kommunale Prävention (BKP). Alle relevanten Akteurinnen und Akteure des Augsburger Netzwerkes für Radikalisierungsprävention und darüber hinaus sind einzubeziehen
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern externe Unterstützungsleistungen beispielsweise in Form von Beratungen durch Fachexpertinnen und -experten für die Ziffern 1 a) und b) notwendig sind und nach Möglichkeit einzubeziehen.
5. Die Verwaltung wird im Rahmen des Handlungskonzeptes beauftragt, unter Berücksichtigung der aktuellen Förderungen durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMas) die bisherigen Strukturen und Arbeitsweisen der Augsburger Radikalisierungsprävention beim Büro für Kommunale Prävention zu überprüfen und ggf. an neue Bedingungen und Bedarfe anzupassen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||