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Beschluss
1. Dem im beiliegenden Bericht vom 30.03.2021 dargestellten Vorschlag zum weiteren Vorgehen bei der Aufstellung des Bebauungsplans (BP) Nr. 676 „Östlich des Neufnachweges“ wird zugestimmt.
2. Parallel zur Fortführung des BP-Verfahrens Nr. 676 ist der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Augsburg für den Bereich „Südlich der Stätzlinger Straße, östlich des Neufnachweges“ zu ändern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der im Bericht beschriebenen Vertiefung und Überarbeitung der Planunterlagen, das weitere Verfahren zur Aufstellung des BP Nr. 676 und zur Änderung des FNP nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Als nächster Verfahrensschritt steht für beide Verfahren die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an.
Abstimmungsergebnis
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