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Auszug - Errichtung eines Pflegestützpunktes in der Stadt Augsburg  

 
 
Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 08.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:32 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/21/06067 Errichtung eines Pflegestützpunktes in der Stadt Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die Stadt Augsburg errichtet gemäß dem Rahmenvertrag zur „Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern“ einen Pflegestützpunkt.

 

2. Die Verwaltung wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt, insbesondere damit,

 mit den Pflege- und Krankenkassen sowie dem Bezirk Schwaben als weiteren Trägern des Stützpunktes fristgerecht Einvernehmen über die Errichtung zu erzielen,

 die notwendigen haushaltstechnischen und stellenplanmäßigen Vorkehrungen zu treffen,

 die erforderlichen Räumlichkeiten bereit zu stellen,

 dem Ausschuss zur nächsten Sitzung Bericht zum Stand der Umsetzung zu erstatten.

 

3. Die Stellen „Soziale Fachberatung für Senioren“ bleiben bedarfsgerecht erhalten. Die Zusammenarbeit von Pflegestützpunkt und Fachbasis (Soziale Fachberatung für Senioren, Fachstellen für pflegende Angehörige sowie Beratungsstellen der Behindertenarbeit) ist strukturell und verfahrensmäßig sicherzustellen. Die Synergien mit den bestehenden Beratungsstellen sind bestmöglich zu nutzen. Die Stadtverwaltung wird die Ausarbeitung eines Konzepts zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen Pflegestützpunkt und den Trägern der Fachberatung initiieren.

 

4. Die Zusammenarbeit zwischen dem Pflegestützpunkt und den Einrichtungen der Fachbasis wird durch das Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung unter Einbezug der Fachbasis nach Ablauf des ersten Betriebsjahres und in den Folgejahren evaluiert. Hierbei ist insbesondere zu bewerten, ob die Vermeidung von Doppeltstrukturen im Rahmen der Zusammenarbeit unter vollständiger Umsetzung des Anforderungsprofils des Pflegestützpunkts sichergestellt werden kann und der effiziente Einsatz städtischer Ressourcen gewährleistet ist. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung wird ergebnisoffen geprüft.

 

5. Die Anlagen „Finanzplan“ und „Raumkonzept“ sind Bestandteil der Beschlussfassung.

 

 

 

Der Antrag der Fraktion SPD/DIE LINKE die soziale Fraktion, Tenorziffer 4 der ursprünglichen Beschlussvorlage um den Zusatz Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und gegebenenfalls ein Ausbau der sozialen Fachberatungsstellen wird zugesichert.“ zu ergänzen, wird mit 3:11 Stimmen abgelehnt.

 


 

Abstimmungsergebnis zu geänderter Ziffer 3

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu geänderter Ziffer 4

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

13:1

 

 

 

Abstimmungsergebnis geänderte Beschlussvorlage gesamt

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

13:1