Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Dem Ziel, die aufsuchende Erziehungsberatungsarbeit in Augsburg entsprechend der Fördermöglichkeiten der Bayerischen Staatsregierung auszubauen, wird zugestimmt.
2. Die nachstehenden Leitlinien für die aufsuchende Erziehungsberatung an den lokalen Erziehungsberatungsstellen werden genehmigt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leitlinien an der städtischen Erziehungsberatungsstelle umzusetzen und ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Förderung für 0,5 VZÄ aufsuchende Erziehungsberatung bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der drei weiteren Erziehungsberatungsstellen in Augsburg (Arbeiterwohlfahrt, Diakonie Augsburg, Katholische Jugendfürsorge Augsburg) Konzepte für die Etablierung aufsuchender Erziehungsberatung auf Basis der hier dargelegten Leitlinien an den jeweiligen Erziehungsberatungsstellen zu erarbeiten, um die bisherige gute Arbeit weiter zu entwickeln. Gleichzeitig wird die Verwaltung damit beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zum nächstmöglichen Haushalt anzumelden.
Abstimmungsergebnis
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