Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Gesamtplans „Kinder- und Jugendhilfe“ gemäß § 80 SGB VIII, zunächst einen Teilplan „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ zu erarbeiten. Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, die im Arbeitsfeld tätig sind, und junge Menschen sind an der Erarbeitung zu beteiligen. Die Fachstelle für Schulentwicklung und Bildung (Referat 4), das Bildungsbüro und das Büro für kommunale Prävention sind zu beteiligen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote externer Institute zur Evaluation des Bestandsangebots als ersten Planungsschritt zur Erstellung des Teilplans „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ einzuholen.
Abstimmungsergebnis
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