Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Das Amt für Kindertagesbetreuung, Team Freie Kita Träger, wird beauftragt, die Anträge von freien Trägern entgegenzunehmen und nach erfolgter Prüfung den kommunalen Anteil des Beitragsersatzes in öffentlich-rechtlicher Form an die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft weiterzuleiten, sofern der staatliche Anteil des Beitragsersatzes bewilligt wird.
2. Im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Beitragskosten an die freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Die Träger haben die Voraussetzungen der Richtlinie zu beachten.
Der Beitragsersatz beträgt für
a) Krippenkinder: 300 Euro, davon trägt der Freistaat 240 Euro b) Kindergartenkinder: 50 Euro (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro), d.h. Entlastung um 150 Euro, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro weitere 35 Euro c) Schulkinder: 100 Euro, davon trägt der Freistaat 70 Euro
3. Die Förderung erfolgt ohne einen Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren städtischen Haushaltsmittel. Sollten die durch den Freistaat Bayern bewilligten Mittel wider Erwarten ausfallen, haben die freien Träger die Finanzierung ihrer Betriebskosten eigenverantwortlich sicherzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Ausreichung freiwilliger Leistungen durch die Stadt Augsburg.
Die ggf. modifizierte Nachveranschlagung der Besonderen Bewilligung wird für den 1. Nachtragshaushalt 2021 vorgesehen.
5. Der Beschluss ist an die Gültigkeitsdauer der RL gebunden. Der Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr 2021. Der Beitragsersatz wird längstens für die Kalendermonate Januar, Februar und März 2021 geleistet. Für den Fall, dass der Freistaat Bayern (wie vorgesehen) den Beitragsersatz für weitere Monate (geplant sind die Monate April und Mai 2021) gewährt, wird sich auch die Stadt Augsburg im gegebenen Umfang an der Erstattung der Elternbeiträge beteiligen. Der Umfang erfolgt wie bisher voraussichtlich im Rahmen der Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden.
Abstimmungsergebnis
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