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Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche konkreten stadteigenen Flächen für die Errichtung eines Solarparks in Betracht kommen.
2. Die nach den zu bestimmenden einheitlichen Kriterien infrage kommenden Grundstücke werden den zuständigen Gremien zum gegebenen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
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