Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Sport- und Kulturveranstaltungen, die in Verantwortung des Referats 5 liegen, den städtischen Nachhaltigkeits-Check für Veranstaltungen anzuwenden, insbesondere hinsichtlich klimaschutzrelevanter Ziele. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwendung des städtischen Nachhaltigkeits-Checks für alle Veranstaltungen der Stadt zu prüfen.
2. Fördernehmerinnen und -nehmer werden künftig über die städtische Homepage zur Anwendung des Nachhaltigkeits-Checks aufgerufen.
Abstimmungsergebnis
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