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Auszug - Fahrradfreundliche Arbeitgeberin Stadt Augsburg  

 
 
Stadtrat Augsburg (Sondersitzung)
TOP: Ö 26
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/21/05730 Fahrradfreundliche Arbeitgeberin Stadt Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Personalamt / Ausbildung und Qualifizierung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Zur Steigerung der Attraktivität der Stadt Augsburg als fahrradfreundliche Arbeitgeberin wird Tarifbeschäftigten in Zukunft im Rahmen der tarifrechtlichen Vorgaben die Gehaltsumwandlung von Barlohn zugunsten der Gestellung eines Fahrrades (vgl. § 63 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) im Wege des Leasings ermöglicht.

Die Stadt Augsburg als Arbeitgeberin gewährt ihren Mitarbeitenden, die das Angebot der Gehaltsumwandlung von Barlohn zugunsten der Gestellung eines Fahrrades im Wege des Leasings in Anspruch nehmen, zusätzlich zum jeweiligen Arbeitslohn einen freiwilligen monatlichen Zuschuss in Höhe von 20,00 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme dann umzusetzen, wenn die Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung abgeschlossen sind.

 

2. Des Weiteren sollen den Mitarbeitenden von Seiten der Stadt Augsburg überwiegend für dienstliche Zwecke beschaffte Fahrräder als Dienstfahrräder zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Zurverfügungstellung von drei Fahrrädern pro Referatsbereich vorgesehen. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, den Abschluss eines entsprechenden Vertrags mit den Stadtwerken Augsburg im Anschluss an den zum 31.12.2020 beendeten Vertrag zu prüfen.

 

3. Nach Art. 66 GO sollen 2021 außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 12.000 € bei der Haushaltsstelle HSt. 3.08910.4601.01 (Sonstige Einrichtungen und sonstige Personalfürsorge für Verwaltungsangehörige - Personalnebenausgaben bei der Kämmereiverwaltung) sowie 18.288 € bei der HSt. 1.08910.5303.00, Sonstige Einrichtungen und sonstige Personalfürsorge für Verwaltungsangehörige - Miete für Büro- und Betriebsausstattung bewilligt werden.

Die Deckung soll durch Wenigerausgaben in Höhe von 25.188 € bei der Haushaltsstelle 1.63110.6351.06 (Gemeindestraßen - Sonstige Betriebsausgaben - Sonderetat sowie aus Wenigerausgaben sowie in Höhe von 5.100 € bei der Gruppierung 4441.01 (Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte bei der Kämmereiverwaltung erfolgen.

 

r das Jahr 2022 sollen nach Art. 66 GO außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 48.000 € bei der Haushaltsstelle HSt. 3.08910.4601.01 (Sonstige Einrichtungen und sonstige Personalfürsorge für Verwaltungsangehörige - Personalnebenausgaben bei der Kämmereiverwaltung) sowie 41.148 € bei der HSt. 1.08910.5303.00, Sonstige Einrichtungen und sonstige Personalfürsorge für Verwaltungsangehörige - Miete für Büro- und Betriebsausstattung bewilligt werden.

 

Die Deckung soll durch Wenigerausgaben in Höhe von 68.748- € aus der Personaldeckungsreserve (HSt. 1.91010.4701.00) sowie Minderausgaben i. H. v. 20.400,00 € bei der Gruppierung 4441.01 (Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte bei der Kämmereiverwaltung) erfolgen.

 

 

4. Es wird festgestellt, dass der Antrag der Fraktion Bürgerliche Mitte vom 04.11.2020 hiermit als geschäftsordnungsmäßig behandelt gilt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

58

Abstimmung:

54:4