Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Beschaffung von Bildschirmen soll weiterhin über eine Rahmenvereinbarung erfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das öffentliche Ausschreibungsverfahren nach den gültigen Bestimmungen vergaberechtskonform durchzuführen und eine neue Rahmenvereinbarung abzuschließen. Für die Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option vorzusehen, diese jährlich um weitere 12 Monate, bis hin zu einer vergaberechtlich vorgegebenen Maximallaufzeit von 48 Monaten zu verlängern.
3. Die Verwaltung wird verpflichtet diese Rahmenvereinbarung zu nutzen.
Abstimmungsergebnis
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