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Auszug - Festlegung des Erhaltungsgebiets Nr. 1 "Beidseits der Lessingstraße" gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Satzungsbeschluss)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 15.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 19.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:32 - 13:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/21/05674 Festlegung des Erhaltungsgebiets Nr. 1 "Beidseits der Lessingstraße" gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. r den Bereich zwischen der Hochfeldstraße im Westen, der Alpenstraße im Süden, der Haunstetter Straße im Osten und der Neidhartstraße bzw. dem Flurstück Nr. 5230/91 (Gemarkung Augsburg) im Norden, wird die in der Anlage beigefügte Erhaltungssatzung Nr. 1 „Beidseits der Lessingstraße“ beschlossen.

Der konkrete räumliche Geltungsbereich des festgelegten Gebiets ergibt sich aus dem Lageplan vom 12.03.2021, der Bestandteil der Satzung ist.

 

2. Die in 1. genannte Satzung soll gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des beschriebenen Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt dienen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen, insbesondere die Erhaltungssatzung zügig in Kraft zu setzen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

51

Abstimmung:

einstimmig