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Beschluss
1. Die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Altstadt Nr. 10 „Meister-Veits-Gäßchen“ und Altstadt Nr. 11 „Kappeneck“ werden für abgeschlossen erklärt.
2. Die Ausführungen zur abschließenden Durchführung der vorgenannten Sanierungsmaßnahmen in der nachfolgenden Begründung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Die Satzungen zur Aufhebung der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete Altstadt Nr. 10 „Meister-Veits-Gäßchen“ und Altstadt Nr. 11 „Kappeneck“ werden beschlossen (siehe Anlagen 1 und 2).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zu den Satzungsaufhebungen nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen, insbesondere die Aufhebungen öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
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