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Beschluss
1. Der auf das Datenaustauschformat XPlanung umgestellte FP (Hauptplan mit Zeichenerklärung) sowie die Erläuterungen zur 2. Neubekanntmachung inklusive Teilplänen, jeweils in der Fassung vom 15.01.2021, werden gemäß § 6 Abs. 6 BauGB beschlossen und neu bekanntgemacht (siehe Anlagen 1 und 2).
2. Der ursprünglich aufgestellte, beschlossene und genehmigte FP in der Fassung vom Januar 1995 sowie alle nachträglich für Teilbereiche beschlossenen und genehmigten Aufstellungen, Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen sowie die 1. Neubekanntmachung in der Fassung vom 01.07.2010 bilden die Grundlage für die 2. Neubekanntmachung und bleiben weiterhin wirksam.
Die 2. Neubekanntmachung bedarf keiner Genehmigung; sie hat nur deklaratorische Wirkung, rechtliche Änderungen sind damit nicht verbunden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur 2. Neubekanntmachung des FP nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das förmliche Verfahren zur inhaltlichen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes inklusive Landschaftsplan einzuleiten. Abstimmungsergebnis
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