Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Bebauungsplan Nr. 672 "Zwischen der Kleingartenanlage Griesle und der Schillstraße" - Sachstandsbericht und Vergabe der Baugrundstücke  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/04484 Bebauungsplan Nr. 672 "Zwischen der Kleingartenanlage Griesle und der Schillstraße" - Sachstandsbericht und Vergabe der Baugrundstücke
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Liegenschaftsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 672 (kurz genannt „Schillstraße“) entstehenden stadteigenen Baugrundstücke Nr. 1 bis 4 (siehe Anlage 4) werden unter Anwendung der „Vergabe- und Förderrichtlinie für stadteigene Wohnbaugrundstücke, orientiert an den Kriterien Einkommen, Vermögen und Ortsansässigkeit“ (nachstehend „Richtlinie“) im Erbbaurecht vergeben.

 

2. Die im Rahmen des o. g. Bebauungsplanes Nr. 672 entstehenden stadteigenen Baugrundstücke Nr. 5 bis 12 (siehe Anlage 4) werden unter Anwendung der „Richtlinie“ veräert.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die einzelnen Grundstücke entsprechend der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien einen Vergabevorschlag zu unterbreiten.

 

4. Die Vermögensobergrenze gemäß Punkt I. lfd. Nr. 2.1 der Richtlinie wird auf 200.000 € angehoben.

 

5. hrend der Laufzeit des Erbbaurechts wird kein Ankaufsrecht eingeräumt.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig