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Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe in der Stadt Augsburg (ARGE) im Einvernehmen mit den Mitgliedern der ARGE so angepasst wird, dass das Aufgabengebiet Kinder- und Jugendhilfe zukünftig insbesondere durch die zu gründende Arbeitsgemeinschaft (AG) nach § 78 SGB VIII wahrgenommen wird.
2. Bei der künftigen Regelung ist dafür Sorge zu tragen, dass die ARGE der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe mit der AG nach § 78 SGB VIII „Kinder- und Jugendhilfe“ angemessen verzahnt wird, so dass der fachliche Austausch weiterhin bedarfsgerecht möglich ist.
Abstimmungsergebnis
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