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Auszug - Anteilige Weiterreichung der Schlusszahlung der ÖPNV-Zuweisung 2020 an die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH und Gewährung des Restbetrages nach Abrechnung der Systemumstellung für die kostenlose City-Zone sowie Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 20.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 10:00 - 15:40   (öffentlich ab 10:05) Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/05294 Anteilige Weiterreichung der Schlusszahlung der ÖPNV-Zuweisung 2020 an die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH und Gewährung des Restbetrages nach Abrechnung der Systemumstellung für die kostenlose City-Zone sowie Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH (swa) erhalten die anteilige Schlusszahlung der ÖPNV-Zuweisung 2020 in Höhe von 1.109.105,63 € sowie den nach Abrechnung der zur Einführung der kostenlosen City-Zone notwendigen Systemumstellung verbleibenden Betrag in Höhe von 436.283,80 €.

 

2. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.109.106 € bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen) für die Weiterreichung der Schlusszahlung der ÖPNV-Zuweisung 2020 an die swa bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 1.79140.1713.00 (Förderung des Verkehrs, Sonstige Zuweisungen vom Land).

 

3. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 436.284 € bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen) für die Gewährung des verbleibenden Betrages nach Abrechnung der Systemumstellung (kostenlose City-Zone) bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 140.547 € bei HSt. 1.79140.1713.00 (Förderung des Verkehrs, Sonstige Zuweisungen vom Land) sowie durch Wenigerausgaben in Höhe von 295.737 € bei HSt. 1.91010.8501.00 (Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Allgemeine Deckungsreserve).

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

einstimmig