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Beschluss
Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, Bewirtschaftungsmaßnahmen im Vollzug staatlicher Weisungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie z.B. Errichtung und Aufrechterhaltung eines Corona-Test- u. Impfzentrums in unbegrenzter Höhe vorzunehmen, soweit eine Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern zugesagt wurde.
Abstimmungsergebnis
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