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Auszug - Übertragung der nicht verbrauchten Personalkostenzuschüsse 2020, aufgrund der coronabedingten Einschränkungen - Ausnahme von der Zuwendungsrichtlinie  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 9.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 10:00 - 15:40   (öffentlich ab 10:05) Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/05312 Übertragung der nicht verbrauchten Personalkostenzuschüsse 2020, aufgrund der coronabedingten Einschränkungen -
Ausnahme von der Zuwendungsrichtlinie
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Oberbürgermeisterin
Federführend:Hauptamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Abweichend von der Richtlinie über die Zuschüsse zur Arbeit der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften, Wählergruppen und Einzelstadtratsmitglieder - Zuwendungsrichtlinie (ZWR) vom 28.07.2016ge der Stadtrat wie folgt beschließen:

 

1. In Abweichung von § 4 Abs. 2 ZWR können die aufgrund der Corona Pandemie nicht verbrauchten Personalkostenzuschüsse, die die Fraktionen im Jahr 2020 erhalten haben, in das Jahr 2021 übertragen werden.

 

2. Eine weitergehende Übertragung in die Folgejahre ist ausgeschlossen. Der Verwendungsnachweis 2021 muss die übertragenen Mittel mitberücksichtigen.

 

3. Der Antrag auf Übertragung der Mittel hat analog § 5 Abs. 2 Sätze 1-3 ZWR zu erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

51:1