Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Dringlichkeitsentscheidung
Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 02.12.2020 verwiesen.
Hinsichtlich Ziffer 1 der Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Bekanntgabe zuständigkeitshalber im Ausschuss für Bildung und Migration. In Ermangelung einer regulär zu erreichenden Sitzung des Finanzausschusses erfolgt die Bekanntgabe für Ziffer 2 der Dringlichkeitsentscheidung unmittelbar im Stadtrat.
Der Stadtrat nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis.
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