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Auszug - Auftragsbeschluss für den Umbau des Anwesens Lechhauser Straße 7 für die Erweiterung des städtischen Hortes Obere Jakobermauer sowie Besondere Bewilligung gem. Art. 66 GO in Höhe von 204.000 Euro zugunsten der HSt. 1.46400.5001.02, Kindertagesstätten - Hochbauunterhalt Einzelmaßnahmen  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 10:00 - 15:40   (öffentlich ab 10:05) Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
DRI/20/05278 Auftragsbeschluss für den Umbau des Anwesens Lechhauser Straße 7 für die Erweiterung des städtischen Hortes Obere Jakobermauer sowie Besondere Bewilligung gem. Art. 66 GO in Höhe von 204.000 Euro zugunsten der HSt. 1.46400.5001.02, Kindertagesstätten - Hochbauunterhalt Einzelmaßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Dringlichkeitsentscheidung
Referent/Initiator:Martina Wild, Bürgermeisterin
Federführend:Referat 4   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dringlichkeitsentscheidung

 

Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 02.12.2020 verwiesen.

 

Hinsichtlich Ziffer 1 der Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Bekanntgabe zuständigkeitshalber im Ausschuss für Bildung und Migration. In Ermangelung einer regulär zu erreichenden Sitzung des Finanzausschusses erfolgt die Bekanntgabe für Ziffer 2 der Dringlichkeitsentscheidung unmittelbar im Stadtrat.

 

Der Stadtrat nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis.