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Auszug - Erlass der Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt für die Jahre 2021 und 2022 (Doppelhaushalt 2021/2022)   

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 10:00 - 15:40   (öffentlich ab 10:05) Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/05192 Erlass der Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt für die Jahre 2021 und 2022 (Doppelhaushalt 2021/2022)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Roland Barth, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Amt für Finanzen und Stiftungen   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Im Rahmen eines Doppelhaushalts 2021/2022 wird die Haushaltssatzung gemäß Anlage mit getrennten Festsetzungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 erlassen.

 

2. Mitbeschlossen wird die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 und das Jahr 2022 samt ihren Bestandteilen und Anlagen entsprechend der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen gemäß Änderungsverzeichnis.

 

3. Der Finanzplanung 2020/2024 sowie dem Investitionsprogramm bis 2024 wird auf Basis der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (siehe Änderungsverzeichnis) zugestimmt. Die Darstellungen des Finanzplans und insbesondere des Investitionsprogramms stehen ab 2023 jeweils unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im jeweiligen Haushaltsjahr.

 

4. r die temporär zu reduzierenden freiwilligen Einzahlungen in die Sonderrücklage für Versorgungslasten städtischer Beamtinnen und Beamte gelten - abweichend vom Stadtratsbeschluss BSV/17/00769 vom 25.10.2017 - die Beträge der vorliegenden Haushaltsplanung (HSt. 2.91010.9151.00 VHK 001).

 

Zweckgebundene Entnahmen aus dieser bei einem Fonds geführten Sonderrücklage sind ab 2022 nach Maßgabe der jeweils rechtskräftigen Haushaltsplanung (HSt. 2.91010.3151.00 VHK 001) im Wege eines Auszahlungsplans vorzunehmen. Vor Realisierung dieser Einnahmen ist die weitere finanzielle Entwicklung zu beobachten.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

58

Abstimmung:

51:7