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Beschluss
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des BP Nr. 892 „Westlich der Königsbrunner Straße, nördlich der Jupiter-straße“ in der Zeit vom 12.03.2018 mit 13.04.2018 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 30.10.2020 behandelt (siehe Anlage 1).
2. Der Entwurf des BP Nr. 892 für den Bereich zwischen der Königsbrunner Straße (einschließlich) im Osten, der Jupiterstraße (einschließlich) im Süden, der Jupiterstraße bzw. der Brahmsstraße (jeweils einschließlich) im Westen und der Fl.Nr. 1650, Gemarkung Haunstetten, im Norden, in der Fassung vom 30.10.2020, wird gebilligt (siehe Anlage 2).
3. Der BP Nr. 892 ändert mit dem Inkrafttreten den seit 14.08.1992 rechtsverbindlichen BP Nr. 834 B „Östlich der Brahmsstraße“ und hebt diesen insoweit auf.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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