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Beschluss
1. Die Baumaßnahme des TSV 1871 Augsburg e.V. zum Erweiterungsbau der bestehenden Sporthalle entsprechend der Kostenplanung (Anlage 3 und 4) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Unter Anwendung der städtischen Sportförderrichtlinien wird, gemäß der Bereitstellung der notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen (VEs) in den jeweiligen Haushalten, für die Fördermaßnahme auf der Grundlage der vom Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) festgelegten zuwendungsfähigen Kosten ein Investitionszuschuss bis zur Höhe von 495.700 € gewährt. Der Zeitpunkt der jeweiligen Bereitstellung der Fördergelder richtet sich nach dem Investitionsprogramm für den UA 55020 - Allgemeine Förderung des Sports.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verpflichtungsermächtigung über weitere 43.350 € zum 1. Nachtrag 2021 anzumelden sowie die Ausgabemittel im Rahmen des Investitionsprogramms für den UA 55020 - Allgemeine Förderung des Sports zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
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