Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Vergabe von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht  

 
 
Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
TOP: Ö 11
Gremium: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 18:36 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/05162 Vergabe von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Liegenschaftsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Von dem als Anlage 1 beigefügtem Arbeitspapier "Grundstücksvergaben im Erbbaurecht" wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

2. Stadteigene Wohnbauflächen des Liegenschaftsamtes (ausgenommen Geschosswohnungsbau - siehe Grundsatzbeschluss vom 23.10.2019) innerhalb der Wohnbaugebiete werden grundsätzlich im Erbbaurecht vergeben.

 

3. Im Rahmen eines Pilotprojekts, wird ein Gewerbegrundstück mit 2.883 m² an der ttmeser Straße (Fl.Nrn. 1778/6 und 1778/10 jeweils Gem. Lechhausen; Lageplan in Anlage 3) begrenzt auf zwei Jahre, im Erbbaurecht angeboten. Zielsetzung ist es, die Akzeptanz von Investoren zum Thema Erbbaurecht zu evaluieren und parallel dazu stadtseitig einen vorvertraglich abgestimmten Beratungsprozess zu standardisieren.

 

4. Stadteigene Gewerbeansiedlungsgrundstücke des Liegenschaftsamtes werden grundtzlich im Erbbaurecht vergeben. Dem Investor/Gewerbetreibender kann nur dann ein Wahlrecht zwischen der Vergabe im Erbbaurecht oder dem Erwerb/Verkauf des Grundstücks eingeräumt werden, wenn im Vorfeld eine umfassende Beratung zu den Vor- und Nachteilen des Erbbaurechtes durch die Verwaltung erfolgt ist.

 

5. Die Regelungen in Tenorziffer 2 und 4 gelten vorbehaltlich Gremienentscheidungen des zuständigen Ausschusses bzw. Stadtrates.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, personalwirtschaftliche Auswirkungen zu prüfen, zu quantifizieren und ggf. zu den Stellenplanberatungen an- bzw. nachzumelden.

 

7.  Der Dringlichkeitsantrag von „Augsburg in Bürgerhand“ vom 05.05.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig