Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die „Kommunale Betrauung mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Hinblick auf öffentliche Personenverkehrsdienste in Augsburg vom 02.12.2009“ der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) wird dahingehend ergänzt, als dass die Betrauung zukünftig eine Regelung zu notwendigen Abweichungen vom Leistungsangebot vorsieht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die „Kommunale Betrauung mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Hinblick auf öffentliche Personenverkehrsdienste in Augsburg vom 02.12.2009“ zum Fahrplanwechsel 2020/2021 (13.12.2020) entsprechend zu ergänzen.
Folgende Ergänzung wird zu Ziffer 1 beschlossen:
Die Stadt Augsburg ist über Abweichungen vom vorgesehenen Takt unverzüglich zu informieren.
Abstimmungsergebnis
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