Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Dringlichkeitsentscheidung
Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 26.10.2020 verwiesen.
Die diesbezügliche Anfrage der Stadtratsfraktion der Bürgerlichen Mitte vom 26.10.2020 ist damit hinsichtlich des Schulbereichs gemäß Geschäftsordnung der städtischen Kollegien erledigt.
Der Ausschuss nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||