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Auszug - Erhöhung der städtischen Zuschüsse für das Jobticket und Schülerticket von Mitarbeitenden der Stadt Augsburg  

 
 
Ausschuss für Digitalisierung, Organisation, Personal (DOPA)
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Digitalisierung, Organisation, Personal (DOPA) Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/05121 Erhöhung der städtischen Zuschüsse für das Jobticket und Schülerticket von Mitarbeitenden der Stadt Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 7   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Zur Steigerung der Attraktivität der Stadt Augsburg als Arbeitgeberin und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs als ökologischem Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz werden die bisher geleisteten freiwilligen städtischen Zuschüsse zum Erwerb eines sog. Jobtickets/ Firmentickets für das Mobil-Abo Premium in Höhe von 10 € monatlich je Nutzer vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 auf 20 € monatlich für Mitarbeitende der Stadt Augsburg und für das Schülerticket auf 25 € monatlich für Auszubildende der Stadt Augsburg erhöht. Die Gewährung der erhöhten Zuschüsse ab dem Jahr 2022 steht unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierbarkeit der Maßnahme.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensabläufe zur administrativen Umsetzung der Maßnahme festzulegen und mit dem AVV in Verhandlungen bzgl. einer weiteren Preisermäßigung für städtische Nutzer zu treten.

 

3. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, dem Staatstheater Augsburg die Gewährung der erhöhten Zuschüsse für das Jobticket in Bezug auf ehem. städtische Mitarbeitende, die infolge des Betriebsübergangs auf das Stiftungstheater zum 01.09.2018 übergeleitet worden sind, zu empfehlen.

 

4. r die zusätzlichen Kosten i. H. v. 246.000 € des (probeweise) erhöhten Jobticketzuschusses für das Jahr 2021 wird eine Sonderrücklage „Jobticket“ vorbehaltlich eines positiven Jahresabschlusses 2020 gebildet. Nach Art. 66 GO werden hierfür außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 246.000 € bei HSt. 2.08910.9161.00

VHK 001-Sonderrücklage Jobticket, Zuführung an sonstige Sonderrücklagen bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 171.540 € bei HSt. 2.63110.3611.08 VHK 018 und in Höhe von 26.400 € bei HSt. 2.63110.3611.09 VHK 018 sowie mit Wenigerausgaben i. H. v. 48.060 € bei HSt.1.91010.8501.00 - Allgemeine Deckungsreserve.

Die Mittel können dann 2021 von der Personalverwaltung monatlich im Bewilligungsweg in Anspruch genommen werden.

 

5. gestrichen

 

6. Damit ist Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.02.2020 sowie der Antrag der Fraktionen CSU und Bündnis 90/Die Grünen in Punkt g. des Antrags geschäftsordnungsgemäß beantwortet.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig